24.09.2026 15:55 Uhr
EVF bietet auch künftig passgenaue Gasprodukte mit den erforderlichen Biomethananteilen an.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) gelten für Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäude sowie für Energieversorger neue Rahmenbedingungen beim Betrieb von Gasheizungen. Das Gesetz ersetzt die bisherigen Reglungen des Gebäudeenergiegesetzes und setzt künftig auf einen schrittweisen steigenden Einsatz klimafreundlicher Gase. Die bisherige Regelung, bei neuen Heizungen (auch Erdgasheizungen) mindestens 65% erneubare Energie einzusetzen, gilt nicht mehr.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer, die nach Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgestzes eine neue Gasheizung einbauen oder eine bestehende Anlage durch eine neue Gasheizung ersetzen, gilt die sogenannte Bio-Treppe. Diese schreibt einen steigenden Anteil erneubarer Gase im eingesetzten Brennstoff vor. Die gesetzlichen Mindestanteile betragen 10% ab 2029, 15% ab 2030, 30% ab 2035 und 60% ab 2040. Als erneuerbares Gas gilt im Wärmemarkt insbesondere Biomethan. Ihren Kundinnen und Kunden sichert die EVF zu, dass sie die entsprechenden Produkte rechtzeitig und mit den gesetzlich vorgeschriebenen Quoten anbieten wird.
Neben den Verpflichtungen für Betrieber neuer Gasheizungen plant die Bundesregierung zudem eine weitere Maßnahme zur schrittweisen Dekarbonisierung der Gasversorgung. Nach den bisherigen Ankündigungen sollen Gasversorgungsunternehmen ab 2028 verpflichtet werden, dem von ihnen vetriebenen Erdgas schrittweise steigende Anteil erneubarer Gase beizumischen. Ziel ist es, die Gasversorgung bis zum Jahr 2045 vollständig klimaneutral zu gestalten. Diese Verpflichtung richtet sich unmittelbar an die Gasversorger und besteht unabhängig von den individuellen Anforderungen der sogenannten Bio-Treppe, die für Eigentümer neu installierter Gasheizungen gelten. Konkrete Regelungen sollen bis zum 1. Dezember 2026 in einem gesonderten Gesetz festgelegt werden.
(Quelle: EVF)
Interessant? Sags weiter: