Kurznews: Göppingen - Wegen Haushaltssperre: Städtische Zuschüsse zur Bonuskarte werden eingestellt

Kurznews

Göppingen - Wegen Haushaltssperre: Städtische Zuschüsse zur Bonuskarte werden eingestellt

27.08.2026 11:07 Uhr

Der Gemeinderat der Stadt Göppingen hat am 23. Juli eine Haushaltssperre beschlossen, die zunächst bis Ende des Jahres gilt.

 Davon sind vor allem die freiwillige Leistungen der Stadt Göppingen betroffen – darunter die städtischen Zuschüsse im Rahmen der Bonuskarte.

Deshalb müssen die städtisch finanzierten Zuschüsse im Rahmen der Bonuskarte ab dem 14. September bis auf weiteres ausgesetzt werden. Betroffen sind Ermäßigungen der Eintrittspreise in städtischen Bädern, im Waldeck-Freibad des SV Göppingen in Jebenhausen, bei Veranstaltungen der Volkshochschule und des Hauses der Familie; die Gebühr bei der Schülerferienbetreuung, die Unterrichtsgebühren in der Jugendmusikschule, die Befreiung vom Jahrestarif der Stadtbibliothek, die Kostenübernahme der Vereinsmitgliedschaften für Kinder und Jugendliche im Rahmen der Bonuskarte. Über eine Wiederaufnahme oder weitere Änderungen informiert die Stadt Göppingen rechtzeitig.

Die Bonuskarte selbst bleibt weiterhin bestehen und wird auch künftig ausgegeben. Alle Vergünstigungen, die von teilnehmenden Institutionen aus eigenen Mitteln finanziert werden, können weiterhin in Anspruch genommen werden. Dazu gehören unter anderem der freie Eintritt in die städtischen Museen, Ermäßigungen in der Kunsthalle, bei Theater- und Konzertveranstaltungen, im Staufenkino, beim Göppinger Kammerorchester sowie im Tierpark Göppingen. Auch Vergünstigungen sozialer Einrichtungen und weiterer Kooperationspartner – etwa der Wilhelmshilfe, der Johanniter-Unfall-Hilfe, des Studienkreises, des CARIsatt-Ladens, des Rotkreuzladens, der Uni der Generationen oder der NWZ – bleiben erhalten.

Eine Bonuskarte erhalten ausschließlich Personen, die mit Hauptwohnsitz in Göppingen gemeldet sind und die Voraussetzungen für die Berechtigung nachweisen können.

Alternativ können Eltern beim Jobcenter oder beim Kreissozialamt für ihre Kinder einen Antrag auf Bildung und Teilhabe stellen. Gefördert werden Schulbedarf, Teilnahme in Sport, Kultur und Geselligkeit (zum Beispiel für Musikschule und Sportverein), Mittagsverpflegung in der Schule oder Kindertageseinrichtung, Tagesausflüge und mehrtägige Klassenfahrten von Schule oder Kindertageseinrichtung, Lernförderung und Schülerbeförderung.

(Quelle: Stadt Göppingen)


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