19.06.2026 10:13 Uhr
Der Gemeinderat hat die neue Satzung über die Entschädigung der Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Göppingen beschlossen. Die Satzung soll am 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Die bisherige Regelung stammt aus dem Jahr 2015 und wurde seitdem nicht grundlegend überarbeitet. Wegen organisatorischer, rechtlicher und praktischer Veränderungen wurde die Satzung nun vollständig überarbeitet und neu gefasst.
Eine wichtige Änderung betrifft die Entschädigung für die Einsatzkräfte. Künftig erhalten Feuerwehrangehörige 17 Euro pro Einsatzstunde statt bisher 15 Euro. Die Höhe wurde anhand eines Vergleichs mit 31 Feuerwehren in Baden-Württemberg sowie auf Grundlage der Empfehlungen des Landesfeuerwehrverbands festgelegt.
Darüber hinaus wurden die Regelungen inhaltlich und strukturell angepasst. Insbesondere wird die Einsatzzeit künftig klarer definiert, damit die Abrechnung einfacher und rechtssicherer wird.
Die neue Entschädigungssatzung trägt einerseits dem Konsolidierungskurs der Stadt Göppingen Rechnung und setzt andererseits ein wichtiges Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung für das ehrenamtliche Engagement der Feuerwehrangehörigen.
Die neue Satzung soll nach drei Jahren überprüft und im Jahr 2029 bei Bedarf erneut angepasst werden. Der Feuerwehrausschuss hat der Satzung bereits am 22. April 2026 einstimmig zugestimmt.
(Quelle: Stadt Göppingen)
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