01.04.2026 13:49 Uhr
Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen zwei Polizeibeamten wegen Schussabgabe
Das Ermittlungsverfahren gegen zwei Polizeibeamte, die am 26.06.2025 im Rahmen des Vollzugs eines Vorführungsbefehls der Staatsanwaltschaft Ulm mehrere Schüsse aus den Dienstwaffen gegen einen 27-Jährigen abgaben, wurde eingestellt. Die Ermittlungen haben
ergeben, dass das Handeln der Polizeibeamten durch Notwehr gerechtfertigt war.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist im Wesentlichen von folgendem Sachverhalt auszugehen:
Am Morgen des 26.06.2025 betraten die beiden Polizeibeamten eine Anschlussunterkunft für Asylbewerber, um einen Vorführungsbefehl gegen den 27-Jährigen zu vollziehen. Die Polizeibeamten händigten dem 27-Jährigen den Vorführungsbefehl aus und forderten ihn auf
mitzukommen. Nachdem er scheinbar der Aufforderung nachkam, ergriff er im Kleiderschrank ein ca. 15 cm langes Küchenmesser mit welchem er die Polizeibeamten in Tötungsabsicht angriff. Ein Polizeibeamte erlitt durch den Angriff mehrere stark blutende und tiefe Schnittverletzungen im Gesicht und an den Armen. Daraufhin ergriffen die Polizeibeamten ihre Dienstwaffen und gaben insgesamt zehn Schüsse ab, da der 27-Jährige trotz eines Treffers an der linken Flanke de Rückens sich mit dem Messer einem Polizeibeamten zuwandte. Ein sofort über Polizeifunk alarmierter Notarzt konnte nur noch den Tod des 27-Jährigen feststellen.
Die Schussabgaben waren nach dem Ergebnis der umfangreichen Ermittlungen durch Notwehr gerechtfertigt. Aufgrund der bereits erlittenen erheblichen Verletzungen des einen Polizisten und der weiteren zu erwartenden Messerangriffe des 27-jährigen auf die beiden Beamten lag eine Notwehrlage vor. Die (mehrfache) Schussabgabe war erforderlich, um den Angriff abzuwehren, nachdem der erste Treffer keine Wirkung gezeigt hatte. Vor dem Hintergrund der räumlichen Gegebenheiten stand den Polizeibeamten auch kein zeitlicher Rahmen für eine Auswahl oder eine Abschätzung alternativer Verteidigungsmöglichkeiten zur Verfügung.
(Quelle: Staatsanwaltschaft Ulm)
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