20.11.2025 14:41 Uhr
Seit dem 1. November 2025 wird für das Parken auf den Parkplätzen des Beruflichen Schulzentrums Geislingen eine Gebühr verlangt.
Bei dem Parkplatz am Beruflichen Schulzentrum Geislingen handelt es sich nicht um einen öffentlichen Parkplatz. Der Parkplatz steht damit grundsätzlich nur Personengruppen mit einem Bezug zu den Schulen zur Verfügung. Diese Personen erhalten Berechtigungsscheine, anhand derer erkennbar ist, dass es sich um Parkberechtigte handelt.
Das Abstellen von Fahrzeugen von Anwohnerinnen und Anwohner außerhalb der kostenpflichtigen Zeiten wird weiterhin geduldet, solange die Fahrzeuge bis spätestens 7 Uhr (kostenpflichtiger Folgetag) wieder weggefahren werden. Damit möchte der Landkreis den Anwohnerinnen und Anwohnern entgegenkommen und dem Parkdruck in diesem Bereich entgegenwirken.
(Quelle: Landratsamt Göppingen)
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