22.05.2025 14:59 Uhr
Michelberg-Gymnasium (MiGy) Gericht sieht erhebliche Planungsfehler beim Dach des NwT-Bereichs
Am Dienstag, 13. Mai 2025, fand am Landgericht in Siegen ein weiterer Gerichtstermin zur fehlgeschlagenen Sanierung des Michelberg-Gymnasiums statt. In diesem Rechtsstreit der Stadt
Geislingen an der Steige gegen einen verantwortlichen Tragwerksplaner erkannte das Landgericht
Siegen aufgrund von ihm eingeholter Gutachten gravierende Mängel an der Dachkonstruktion des
naturwissenschaftlich-technischen Bereichs (NwT). Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger
bestätigte nun, dass sowohl wesentliche brandschutztechnische als auch statische Anforderungen
beim Bau nicht eingehalten und mehrere Faktoren – insbesondere die Temperaturunterschiede
und Temperaturen bei der speziellen Dachkonstruktion – außer Acht gelassen wurden.
Die Konsequenz: Das betroffene Dach ist nicht sanierungsfähig und muss - sollte man den NwT-
Bereich wieder nutzen wollen - vollständig zurückgebaut werden.Die Stadtverwaltung hatte den NwT-Bereich bereits im Sommer 2018 vorsorglich gesperrt und die Schülerinnen und Schüler seither in einem Containerbau untergebracht – eine Entscheidung, die nun auch vom Gerichtsgutachter bestätigt wurde und sich als fachlich und sicherheitstechnisch völlig gerechtfertigt erwiesen hat. Damals waren gegenteilige Aussagen von Seiten des verantwortlichen Tragwerksplaners und des Prüfstatikers laut geworden. „Die Sicherheit von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften hatte und hat für uns immer oberste Priorität“, sagt Oberbürgermeister Frank Dehmer.
Nach Einschätzung des Sachverständigen wurden insbesondere die unter dem Dach auftretenden
Temperaturen sowie die Lage der Träger und deren Ausdehnung bei hohen Temperaturen nicht
korrekt in die Planung einbezogen. Die daraus resultierenden Schäden umfassen Glasbrüche,
Wassereintritt und eine statische Überlastung. Besonders gravierend: Die Stahlkonstruktion weist
keinen ausreichenden Brandschutz (Brandschutzklasse 0) auf und stellt somit eine akute
Gefährdung für Leib und Leben dar, da im Falle eines Brandes ein Totalversagen der
Dachkonstruktion (nicht nur lokal begrenzt) nicht auszuschließen ist. Der vom Gericht bestellte
Sachverständige hatte in seinem Gutachten mehrere schwerwiegende Fehler in der Planung aufgezeigt.
„Nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung ist ohne Zweifel mit einem der Klage
stattgebenden Urteil zugunsten der Stadt zu rechnen, sobald die Gutachter ergänzende Fragen
zur Höhe des bislang geltend gemachten Schadens beantwortet haben“, ergänzt Rechtsanwalt
Dr. Andreas Digel.
Dieses Verfahren vor dem Landgericht in Siegen ist nur eines der Klageverfahren, welches die
Stadt Geislingen an der Steige aufgrund der fehlgeschlagenen Sanierung des Michelberg-
Gymnasiums führt. Auch gegen den Architekten und Planer der Gesamtmaßnahme läuft derzeit
ein Klageverfahren.
(Quelle : Stadt Geislingen)
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