30.04.2025 14:42 Uhr
Am 6. November 2024 wurde die Karl-Kübler-Straße als Fahrradstraße ausgewiesen.
Damit hat die Stadtverwaltung eine der zahlreichen Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept der Stadt umgesetzt. Nach den ersten Erkenntnissen aus dem Betrieb, Anregungen aus der Bevölkerung und Thematisierung im Bezirksbeirat Faurndau wird die Fahrradstraße nun angepasst. Ab Dienstag, 6. Mai, wird auch der südliche Teil der Stauferhalde, zwischen Lehlestraße und Karl-Kübler-Straße, zur Fahrradstraße.
Eine Fahrradstraße ist zunächst nur dem Radverkehr vorbehalten. Anlieger und Besucher der Karl-Kübler-Straße, der nördlichen Stauferhalde und auch des Georg-Boehringer-Wegs, der Hindenburg-, Rechberg-, Horben- und Hölderlinstraße dürfen selbstverständlich die Fahrradstraße auch mit motorisierten Fahrzeugen befahren.
Lediglich der motorisierte Durchgangsverkehr ist auch weiterhin nicht gestattet.
Die Anlieger werden gebeten, darauf zu achten, dass sich mit der Anpassung auch die Vorfahrtsregelung der Kreuzung Karl-Kübler-Straße/Stauferhalde ändern wird. Seither ist die Stauferhalde vorfahrtsberechtigt. Künftig wird an dieser Kreuzung aus allen Richtungen „rechts vor links“ gelten.
(Quelle: Stadt Göppingen)
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