Kurznews: Eislingen: Standsicherheitsüberprüfung von Grabmalen vom 6. bis 8. Mai

Kurznews

Eislingen: Standsicherheitsüberprüfung von Grabmalen vom 6. bis 8. Mai

29.04.2025 14:12 Uhr

Standsicherheitsüberprüfung von Grabmalen

Aufgrund von Unfallverhütungsvorschriften müssen Grabmale mindestens einmal jährlich auf ihre Standfestigkeit überprüft werden.

Ab 6. Mai bis einschließlich 8. Mai 2025 führt ein Fachunternehmen für alle Friedhöfe im Stadtgebiet Eislingen die jährliche Grabmalüberprüfung durch.
Dabei werden zur Unfallverhütung die Grabsteine nach einem festgelegten Verfahren auf ihre Standfestigkeit überprüft. Bei schlechtem Wetter verschieben sich die Termine der Überprüfung.
Es ereignet sich immer wieder, dass Grabsteine umstürzen und dadurch erhebliche Personenschäden, oft sogar mit Todesfolge verursacht werden. Der Grund dafür kann darin liegen, dass Grabmale nicht standsicher errichtet sind, zum Beispiel wenn die Verdübelung zwischen Grabmal und Sockel mangelhaft vorgenommen worden ist. Eine weitere Ursache kann sein, dass die Standfestigkeit durch Witterungseinflüsse oder das Senken des umliegenden Erdreichs nach dem Zusammenbrechen des Sarges verlorengeht.
Die Nutzungsberechtigten von Grabstellen haften voll für Schäden, die durch Umfallen des Grabsteins an Personen oder Sachen entstehen. Aus diesem Grund wird die Überprüfung der Standfestigkeit durch die Stadtverwaltung auch im Sinne der Angehörigen durchgeführt. Unfälle sollen dadurch vorgebeugt und die Sicherheit für Friedhofsbesuchende und Beschäftigten auf dem Friedhof gewährleistet werden.

Die Grabmalprüfung wird mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät vorgenommen. Ein ordnungsgemäß aufgestellter Grabstein darf bei dieser Prüfmethode nicht schwanken oder gar umfallen. Bei Grabmalen, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden die Nutzungsberechtigten aufgefordert, die Standsicherheit des Grabmals durch eine Fachfirma wiederherstellen zu lassen. Sollte akute Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesuchenden bestehen, wird das Grabmal mit einem roten Aufkleber gekennzeichnet und vom Bauhof kostenpflichtig gesichert.



(Quelle und Bild: Stadt Eislingen)


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