In den meisten Bereichen des Alltags kann auch im Landkreis Göppingen gemäß der aktuell gültigen
Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (03.04.2022) auf die Vorlage eines 3G-Nachweises verzichtet werden. Die Maskenpflicht ist bis auf wenige Ausnahmen ebenfalls abgeschafft – selbst in den Schulen und Supermärkten muss keine Maske mehr getragen werden. Das Ministerium hofft aber auf Freiwilligkeit. Auch in anderen Teilen des Alltags setzt die Regierung auf die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger.
Gemäß der aktuellsten Verordnung der Landesregierung gelten folgende Vorgaben jedoch weiterhin:
Abstands- und Hygieneregeln sowie eine Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-Maske)
- im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV),
- im Gesundheitswesen u.a. in Arzt- und Zahnarztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeheimen und bei ambulanten Pflegediensten
- in Einrichtungen, Fahrzeugen und an Einsatzorten der Rettungsdienste sowie
- in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, Flüchtlings- und Asylunterkünften und
- in Justizvolzugsanstalten.
In manchen Bereichen bleibt die regelmäßige Testpflicht zudem bestehen. In den Schulen soll diese nach aktuellen Informationen nach den Osterferien jedoch entfallen.
Zahlen, Daten, Statistiken
Die Infektionszahlen sind nach wie vor hoch.
Auf dem Dashboard, das vom Landratsamt Göppingen zur Verfügung gestellt wird, sind die
Zahlen und Statistiken dargestellt. Die ALB FILS KLINIKEN informieren auf ihrer
Webseite über aktuellen Belegungszahlen mit Covid19-Patienten.
Impfmöglichketen im Landkreis
Weiterhin gibt es verschiedene Impfangebote, um sich gegen das Corona-Virus bestmöglich zu schützen. Das Landratsamt hat diese
in einer Übersicht zusammengestellt.