Kurznews: Mühlhausen im Täle - A8 Neubau Lärmschutzwand

Kurznews

Mühlhausen im Täle - A8 Neubau Lärmschutzwand

25.04.2019 11:56 Uhr

Pressemitteilung Regierungspräsidium Stuttgart; Melin Güler:

A 8: Albaufstieg in Fahrtrichtung München, Neubau einer Lärmschutzwand im Bereich Mühlhausen im Täle
Bauarbeiten von Montag, 29. April 2019, bis voraussichtlich Ende Oktober 2019

Zwischen der Unterführung der B 466 und dem talseitigen Stützbauwerk der A 8 am Albaufstieg wird eine 735 Meter lange Lärmschutzwand errichtet. Das Regierungspräsidium Stuttgart beginnt am *Montag, 29. April 2019*, mit den Bauarbeiten für den Neubau der Lärmschutzwand im Bereich Mühlhausen im Täle auf der A 8 am Albaufstieg in Fahrtrichtung München.

Steffen Bilger, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: „Der Neubau der A 8 ist eines der wichtigsten Infrastrukturprojekte in Deutschland und der Region. Lärmschutzmaßnahmen sind integraler Bestandteil der Maßnahme. Die neue Lärmschutzwand, die jetzt gebaut wird, wird die Geräuschbelastung der Anwohner erheblich reduzieren und steigert damit die Lebensqualität – insbesondere in der Region rund um Mühlhausen im Täle.“

„Wir werden die Arbeiten für die Lärmschutzwand auf der A 8 mit so wenigen Beeinträchtigungen der Fahrbahn wie möglich durchführen. Die neue Lärmschutzwand wird zur Verbesserung der Lärmsituation in Mühlhausen im Täle beitragen“, betonte der Stuttgarter Regierungspräsident Wolfgang Reimer.

Die gesamte Bauzeit beträgt voraussichtlich sechs Monate. Zunächst wird eine Wasserleitung aus dem Baufeld verlegt. Danach wird eine bauzeitliche provisorische Dammverbreiterung im Bereich der Lärmschutzwand entlang der A 8 hergestellt. Nach der Herstellung der Lärmschutzwand wird dieses Provisorium wieder rückgebaut.

Um Verkehrseinschränkungen auf der A 8 zu vermeiden, werden die Bauarbeiten für die Lärmschutzwand ohne größere Beeinträchtigung der Fahrbahn durchgeführt. Durch verengte Fahrstreifen können weiterhin größtenteils beide Fahrspuren genutzt werden. Vereinzelt finden Arbeiten in der Nacht jeweils zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr unter halbseitiger Sperrung statt, um die Beeinträchtigungen für den Verkehr so gering wie möglich zu halten. In dieser Zeit steht dem Verkehr nur ein Fahrstreifen zur Verfügung. An Wochenenden und an Feiertagen finden keine nächtlichen halbseitigen Sperrungen statt.

Für den Neubau der Lärmschutzwand investiert der Bund rund 2,2 Millionen Euro.

Das Regierungspräsidium Stuttgart bittet die betroffenen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer und Anliegerinnen und Anlieger um Verständnis für die unvermeidbaren Beeinträchtigungen während der Bauzeit.

Allgemeine Informationen über Straßenbaustellen im Land können dem Baustelleninformationssystem (BIS) des Landes Baden-Württemberg unter www.baustellen-bw.de entnommen werden. Unter www.svz-bw.de liefern an verkehrswichtigen Stellen auf Autobahnen und Bundesstraßen installierte Webcams jederzeit einen Eindruck von der momentanen Verkehrslage.


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