22.03.2019 16:50 Uhr
Der Kreistag hat vor wenigen Minuten abschließend über die Eckpunkte des neuen Sammel- und Gebührenkonzepts der Abfallwirtschaft abgestimmt. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises wird nun damit beauftragt, bis 2022 folgende Eckpunkte umzusetzen:
1. Einführung eines Identifikationssystems mit Chip zum 01.Januar 2022.
2. Die Behälter sollen vom Abfallwirtschaftsbetrieb gestellt werden.
3. Restmüllgefäße müssen mindestens zehnmal pro Jahr geleert werden.
4. Ein 60 Liter-Restmüllbehälter wird eingeführt.
5. Die Jahresgebühr wird auf Nutzungseinheiten umgestellt.
6. Den Gebührenbescheid erhalten - wie auch bisher die Haushalte
7. Der Biobeutel wird vorerst beibehalten. Voraussetzung: Die Menge der
Küchenabfälle steigt bis zum 31.Dezember 2022 auf 25 Kilogramm pro Einwohner im Jahr.
8. Grünschnitt wird auch weiterhin fünfmal pro Jahr gesammelt.
9. Die gelben Säcke sollen vorerst beibehalten werden sofern die Säcke verstärkt werden und die Miterfassung von Metallverpackungen zugelassen wird. Die Möglichkeit einer späteren Einführung einer gelben Tonne oder Wertstofftonne bleibt damit offen.
10. Die Altpapier und Kartonsammlung mittels Tonne soll ausgedehnt werden.
11. Elektrogroßgeräte sollen weiterhin abgeholt werden, Elektrokleingeräte sind jedoch ausgeschlossen.
12. Sperrmüll soll mit einer Sperrmüllkarte auf den Wertstoffzentren entsorgt werden können.
Das neue System tritt ab 2022 in Kraft.
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