Kurznews: Göppingen - Kommunalwahl 2019: Widerspruchsrecht

Kurznews

Göppingen - Kommunalwahl 2019: Widerspruchsrecht

13.11.2018 16:08 Uhr

Pressemitteilung der Stadt Göppingen; Dejan Birk-Mrkaja:

Gegen die Verwendung von Daten zur Zusendung von Informationen der
Parteien, Wählergruppen und anderen Träger von Wahlvorschlägen bei
Wahlen und Abstimmungen kann Widerspruch eingelegt werden.

Gemäß § 2 Absatz 3 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum
Bundesmeldegesetz dürfen die Meldebehörden bei Wahlen und Abstimmungen,
an denen auch ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger teilnehmen
können, deren Familiennamen, Vornamen, Doktorgrade und derzeitige
Anschriften sowie Angaben über die Staatsangehörigkeiten nutzen, um
ihnen Informationen von Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von
Wahlvorschlägen zuzusenden. Die betroffenen Personen haben das Recht,
dieser Nutzung ihrer Daten zu widersprechen. Die Widersprüche können
beim Bürgerbüro Göppingen oder bei den Bezirksämtern eingelegt werden.
Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Die
Widersprüche gelten bis zu ihrem Widerruf.


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