Kurznews: Landkreis Göppingen - Kreisseniorenrat zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Kurznews

Landkreis Göppingen - Kreisseniorenrat zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

07.11.2018 10:14 Uhr

Pressemitteilung des Kreisseniorenrates; Harald Kraus:

Kreisseniorenrat schult Berater zu einem wichtigen Thema

Jeder Mensch kann durch Unfall, Krankheit oder andere Ereignisse in eine
Situation geraten, in der ein eigenverantwortliches Handeln und
sinnvolle Entscheidungen nicht mehr möglich sind. Vor diesem Hintergrund
empfiehlt der Kreisseniorenrat (KSR), mit einer Vorsorgevollmacht und
einer Patientenverfügung schwierige Probleme zu vermeiden. Mit einem
Schulungsangebot sollen vor Ort weitere Berater gewonnen werden.
Der Kreisseniorenrat weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass
öfter als man gemeinhin glaubt, Beschwerden des Alters eintreten können,
die eine einschlägige Vorsorge nicht mehr ermöglichen. Der Kernsatz
einer Vorsorgevollmacht müsste laut KSR lauten: „Ich erteile einer
Person meines Vertrauens eine Vollmacht für die Administration meines
täglichen Lebenslaufes, falls ich selbst nicht mehr entscheidungsfähig bin“.

Eine notarielle Verfügung ist laut KSR nicht erforderlich, bei
vorhandenen eigenen Immobilien jedoch unverzichtbar, so Peter Kunze, der
Vorsitzende des Stadtseniorenrats Göppingen, der jeweils dienstags von
14 – 18 Uhr im Bürgerhaus in Göppingen eine „Erfahrungsberatung“ 
kostenlos durchführt. Göppinger Bürger können unter der Telefonnummer
683155 einen Termin für die Erfahrungsberatung vereinbaren. Mehrere
Wochen Wartezeit müssen allerdings in Kauf genommen werden.  Auch in
weiteren Städten und Gemeinden gibt es Experten, meist ehrenamtliche
Mitarbeiter der Stadt- oder Ortsseniorenräte oder hauptamtliche
Mitarbeiter der örtlichen Verwaltung, mit denen ein Beratungsgespräch
vereinbart werden kann.
Auch mit der Sinnfälligkeit einer Patientenverfügung befasste sich
dieser Tage der KSR in einer Schulungsveranstaltung, in der Notar Uwe
Kälberer und Regine Schweiger von der Betreuungsbehörde im Landratsamt 
grundlegende Informationen vermittelten. In der Patientenverfügung kann
festgelegt werden, „was Ärzte mit mir als Patient machen dürfen und was
von mir ausgeschlossen ist“, erläutert der Pressereferent  des
Kreisseniorenrates, Harald Kraus. Der in einer Patientenverfügung
bestimmte Bevollmächtigte ist gehalten, dem Willen des Patienten Geltung
zu verschaffen. Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung kann
jederzeit widerrufen werden.

Ein weiterer Ratschlag von Peter Kunze lautet: „Bedenken Sie bei der
Auswahl dieser Person, dass es Ihnen nicht möglich sein wird, diese zu
kontrollieren, wenn Sie in den Zustand eigener Hilfslosigkeit geraten.
Die Auswahl des Bevollmächtigten ist deshalb in erster Linie eine gut zu
überlegende Vertrauenssache.“Personen aus den Kreisgemeinden können den
Kontakt zu kompetenten Beratern über den jeweiligen Stadt- oder
Ortsseniorenrat oder bei ihrer Gemeindeverwaltung in Erfahrung bringen.
Leider gibt es bisher im Kreis Göppingen noch keine flächendeckende
Beratungsstruktur, bedauert  der Vorsitzende des Kreisseniorenrats,
Frieder Kauderer. Er erhofft sich von den Schulungen die Gewinnung
weiterer qualifizierte Berater.


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